Screenshots zum
Fernwartprogramm
für die Poolsteuerungen
ALLPOOL,
PSM04all und
PSM03
Inhalt:
Direkter
PC-Betrieb
Modem-Betrieb
Handy-Betrieb
Serverbetrieb
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3. Server–Betrieb:
3.1. Rufen Sie das Programm einfach über "Fernwartung Server.bat" auf:
Anmerkung: Das Fernwartprogamm wartet jetzt auf einen Anruf von einem ALLPOOL, PSM04all oder PSM03, das einen Fehler melden will und in dem die Telefonnummer Ihres PC´s eingetragen ist.
Fernwartung Server.bat schaut übrigens so aus:
@echo off
:start
Fernwartung.exe /s
if errorlevel 2 goto start
3.2. Ihr PC wird von einem ALLPOOL, PSM04all oder PSM03 angerufen:
3.3. Das anrufende ALLPOOL, PSM04all oder PSM03 überträgt jetzt alle Infoschirme:
3.4. Nach wenigen Sekunden wird die Telefonverbindung wieder getrennt:
Anmerkung: Das Fernwartprogamm zeit an, wie viele Anrufe es schon gab.
3.5. In der Textdatei "fernwartung.txt" sind alle aufgezeichneten Fehler gespeichert:
******************** MEIER 16:02:30 04.03.03 ******************
FILTERstrom 0.0A RÜCKSP aktiv=Std HEIZ A L A R M SOLAR A L A R M Bad=UNTERBROCHEN NIV Filter ALL v1.6 Auto
Ein: bis 18:00 in 51:12 FiltMin Aus: Badfühler! Aus: Badfühler! Kol=37.8° OOWW 16:06:27 28.5°C
FILTERstrom 0.0A RÜCKSP aktiv=Std HEIZ A L A R M SOLAR A L A R M Bad=UNTERBROCHEN NIV Freigabe ALL v1.6 expert
Ein: bis 18:00 in 51:12 FiltMin Aus: Badfühler! Aus: Badfühler! Kol=37.9° 23 04-03-03 Di
Vereinbarungen: Alle Preise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ab Werk Mitterndorf. Es fallen für Sie nur die Transportspesen an. Es entstehen für Sie keine weiteren Nebenkosten! Zahlungsbedingungen: Bei Erstauftrag oder nach Zahlungsverzug Vorauskasse, ansonsten 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen, die Sie unter www.pausch.at/htm/buy/agb.htm finden, und die ich Ihnen gerne auf Wunsch zusende.
Auszug aus unseren Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen: Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hinterbrühl. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist je nach sachlicher Zuständigkeit der Gerichtsstand Mödling oder Wien vereinbart. Es wird österreichisches Recht angewendet. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Unsere Produkte dürfen nicht so eingesetzt werden, dass eine etwaige Fehlfunktion unseres Produktes zu Schäden oder Gefahren führen kann.
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