|  | Detailinfos bezüglich Umsatzsteuer (USt) bei Warenverkehr innerhalb und außerhalb der EU zwischen Firmen (B2B) und an Endverbraucher. |
Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Liefer– und Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für die Nutzung unserer Website !  | Keine USt wenn | | |  | | | | |
1.1) Kunde ein Unternehmen mit einer gültigen UID innerhalb der EU, jedoch nicht im Land des Shopbetreibers (Österreich) ist (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung). 1.2) Kunde außerhalb der EU ist (Schweiz, Gabun, ...).  | USt MUSS verrechnen wenn | | |  | | | | |
2.1) Kunde im Land des Verkäufers (Österreich) ist. 2.2) Kunde ein Privater oder ein Unternehmen ohne gültiger UID innerhalb der EU ist.  | Anmerkungen zur USt | | |  | | | | | Alle erwerbssteuerpflichtigen innerhalb der EU können eine UID beim Finanzamt beantragen. Die internationale Abkürzung lautet VAT. Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG). Zu 2.1: Die Umsatzsteuer des Landes, in dem sich der Besteller befindet, wird von den Zollbehörden verrechnet. Diese sogenannte Einfuhrumsatzsteuer kann sich dann der Besteller (wenn es sich um ein erwerbssteuerpflichtiges Unternehmen handelt) wiederum vom Finanzamt zurückholen. Zu 2.2: Ist nötig, da es keinen Zoll innerhalb der EU gibt, der die Einfuhrumsatzsteuer berechnen könnte. Stichwort freier Warenverkehr. Der ehemalige Österreichische Finanzminister Grasser konnte sich mit einem Vorschlag zur Vereinfachung der Umsatzsteuer im Bereich B2B leider nicht durchsetzten. Laut Finanzministerium belaufen sich die Schäden durch Umsatzsteuerbetrug auf viele Milliarden Euro pro Jahr! |