AGB

Allgemeine Liefer– und Geschäftsbedingungen

Sitemap Start » Kaufen » AGBHier sehen Sie, wo Sie sich gerade befinden.

Für alle Geschäfte der PAUSCH GmbH gelten ausschließlich die allgemeinen Liefer– und Geschäftsbedingungen in der letztgültigen Fassung, die Sie hier finden.

ThemenübersichtAGB–Hauptpunkte

A

ALLGEMEINES

H

EIGENTUMSVORBEHALT

B

LIEFERFRIST

I

AUSFUHR

C

LIEFERUNG

J

SCHUTZRECHTE

D

GEWÄHRLEISTUNG

K

GERICHTSSTAND

E

HAFTUNG

L

WIRKSAMKEIT

F

PREISE

M

KONSUMENTEN

G

ZAHLUNG

N

HOMEPAGENUTZUNG

 

A

ALLGEMEINES Bitte beachten

1. Alle Angebote, Verkäufe und Einkäufe der PAUSCH GmbH (im folgendem "wir" oder "Pausch"), erfolgen auf Grund folgender Bedingungen, die durch Auftragserteilung, spätestens nach widerspruchsloser Annahme unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Entgegennahme der Ware oder Leistung vom Besteller bzw. Käufer bzw. Lieferanten als anerkannt gelten.
2. Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Vereinbarungen, welche von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen auf jeden Fall unserer schriftlichen Bestätigung und gelten stets nur für den betreffenden Geschäftsfall (Einzelfall). Dies gilt insbesondere für Einkaufs– oder Auftragsbedingungen des Käufers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkaufspflichten in irgendeiner Weise erweitern, ändern oder einzelne Bestimmungen ausschließen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Käufers bzw. von Pausch, auch wenn wir nicht in jedem Fall auf sie Bezug nehmen.
   

B

LIEFERFRIST Bitte beachten

1. Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Anerkennung (Auftragsbestätigung oder Faktura) durch uns zustande.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarungen sind unsere Lieferfristen freibleibend.
3. Die Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Hierzu gehören: Höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Arbeitsausstände und Aussperrungen, auch bei unseren Unterlieferanten; ferner Verzögerungen in der Anlieferung von Roh– und Hilfsmaterialien usw.. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Wahl die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren.
4. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, dass der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht.
5. Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne dass dem Käufer die Zug– um Zug– Einrede offen stünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellen.
6. Wird von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 10% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
   

C

LIEFERUNG Bitte beachten

1. Die Lieferung erfolgt nur aufgrund dieser Allgemeinen Liefer– und Geschäftsbedingungen, die der Käufer hiermit als für sich bindend anerkennt. Art der Versendung und Transportmittel können von uns frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren.
2. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung von Lieferungen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Rechnung. Transportschäden und Fehlmengen hat uns der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen" ist nicht ausreichend!
3. Die auf der Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für beide Teile als verbindlich zu betrachten. Wir behalten uns Mehr– oder Minderlieferungen bis 10% vor.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin anzunehmen. Bei unberechtigter Rücksendung mangelfreier Ware hat der Käufer sämtliche Versandspesen, angemessene Lagerkosten, und zusätzliche Verpackungskosten zu tragen. Die Rücksendung befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung. Sollte die Rechnung infolge Retournierung der Ware nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, bankmäßige Zinsen bis zum Tag der endgültigen Zahlung in Rechnung zu stellen.
5. Abrufaufträge oder Rahmenaufträge sind, wenn nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart ist, innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Auftragsbestätigung zu erfüllen. Wir verständigen den Käufer vom Ablauftermin schriftlich per Telefax, Brief oder Email. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware lagert ab dem Ablauftermin auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns und wir sind berechtigt, Lagerkosten und bankmäßige Zinsen für den Fakturenwert der nicht abgerufenen Ware zu verrechnen. Nach Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt, die Ware anderwärtig zu verwerten und dem Käufer die bis zur anderweitigen Verwertung entstandenen Zinsen, Kosten und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös in Rechnung zu stellen.

D

GEWÄHRLEISTUNG Bitte beachten

1. Wir gewährleisten ab Übergabe sechs Monate lang, dass die gelieferten Geräte bzw. Software bei Einhaltung allfälliger Bedienungs– und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels– und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs– und Rügepflichten der §377 und 387 HGB bleiben unberührt.
2. Diese Gewährleistung deckt ausdrücklich keine Produktfehler ab, die durch Zufall, Missbrauch, falschen Gebrauch, Änderungen (durch andere Personen als den Pausch Mitarbeitern oder von Pausch autorisierten Reparaturfachleuten), Feuchtigkeit, die Rostbildung fördernde Umgebung, Lieferung, Transport, Überspannung oder ungewöhnliche Betriebs– oder Arbeitsbedingungen entstehen. Diese Garantie deckt nicht die durch Verwendung des Produktes resultierende Abnutzung ab.
3. Soweit dies die anwendbaren Gesetze zulassen, übernehmen wir keinerlei weitere Gewährleistung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich der Gewährleistung der Qualität, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, bezüglich der Verwendung unseres Produktes.
4. Die von uns gemachten technischen Änderungen sind als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns jederzeit Abänderungen oder konstruktive Verbesserungen vor.
5. Kaufleute sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluß spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen. Für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht die gesetzlichen Bestimmungen.  Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es uns frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises nachzukommen. Wir können den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durchführung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde Waren auf Wunsch von uns frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn wir zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Sind seitens des Käufers irgendwelche Veränderungen an den Waren vorgenommen worden, so erlischt für uns jede Ersatzpflicht.
6. Bemängelte Stücke sind nach unserer Wahl fracht– und portofrei einzusenden oder zur Besichtigung durch uns zur Verfügung zu halten. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird nach unserer Wahl kostenlos Nachgebessert bzw. Ersatz gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke geliefert. Wir senden die nachgebesserten bzw. ersetzten Stücke wenn nicht anders vereinbart per Post – unfrei zurück. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung oder auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz– und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
7. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder übermäßiger Beanspruchung sowie chemische oder elektrische Einflüsse, die ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unserer Lieferanten entstehen.
8.

Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Stellt sich heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt erfolgte bzw. ein zur Reparatur geschicktes Produkt fehlerfrei war, sind die uns entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte können wir gegen Vorauskasse oder Barzahlung bzw. Nachnahme ausfolgen. Generell besteht kein Anspruch auf Gewährleistung durch uns, für Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Geräte mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung und dgl. verursachte Schäden.

E

HAFTUNG Bitte beachten

1. Wir haften nicht für Schäden, die wir oder unser Erfüllungsgehilfe leicht fahrlässig verursacht haben.
2. Unsere Produkte dürfen nicht so eingesetzt werden, dass dieser zu Schäden oder Gefahren führen können, auch nicht bei einer Fehlfunktion. Der Einbau unserer Produkte und ihre Nutzung in Sicherheitsanwendungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
3. Die einzige Haftung von uns und das ausschließliches Rechtsmittel des Käufers sind nach alleinigem Ermessen von uns die Reparatur oder der Austausch (mit dem gleichen oder einem ähnlichen Modell) derjenigen Hard– der Software oder Begleitmaterial, welche der oben beschriebenen Garantiebeschränkung nicht entsprechen und während der Laufzeit zusammen mit einer Quittungskopie an uns oder einen autorisierten Distributor oder Händler von uns zurückgesendet werden. Wenn also Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist an PAUSCH zurückgesendet werden, ersetzt oder repariert PAUSCH die Teile kostenlos, die als fehlerhaft angesehen werden. Das Vorangegangene gilt als einzige Entschädigung des Käufers und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien einschließlich Qualitäts– und Sachmängelhaftung.
4. Wir sind in keinem Falle haftbar für irgendwelche indirekten–, zufälligen–, speziellen– oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, verlorenes Guthaben, Verlust von Daten, die aus der Verwendung unseres Produktes entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, auch dann nicht, wenn wir über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§ 2 PHG), ebenso im Falle von Mängelfolgeschäden. Kaufleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus, verpflichtet sich der Kunde, uns schad– und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er, uns gegenüber ausdrücklich, auf jegliche Regressforderungen.
5. Weitergehende Ansprüche des Käufers als in diesen Verkaufs–, Liefer– und Zahlungsbedingungen vorgesehen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung.
6. Im Falle von Datenverlusten haften wir nicht. Der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – eine Haftung ausgeschlossen.
7. Alle von uns bereitgestellten Informationen wie z.B. in Betriebsanleitungen halten wir für exakt und zuverlässig. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für deren Anwendung. Obwohl PAUSCH persönliche und schriftliche Anwendungshilfe so wie Informationen über www.pausch.at bietet, ist es die Entscheidung des Kunden, ob sich ein Produkt für die entsprechende Anwendung eignet. Alle von uns angegebenen Produktdaten stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Technische Änderungen sind uns vorbehalten.

F

PREISE Bitte beachten

1. Die Preise gelten ab Werk A–2441 Mitterndorf, mit Verpackung, in Euro (EUR), soweit nichts anderes vereinbart ist exklusive Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer tritt hinzu (aktuell 20% in Österreich) sofern Ihre Adresse in Österreich liegt oder Sie uns nicht eine gültige Umsatzsteuer–Identifikationsnummer (=UID) zum Zeitpunkt Ihres Auftrages mitteilen. Die UID–Nummer bekommen Firmen kostenlos von Ihrem Finanzamt innerhalb der Europäischen Union.
2. Die Preise basieren auf der Kostenlage und den Devisenkursen zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung; sollten bis zum Liefertag Kosten – Änderungen und/oder Devisenkursänderungen eintreten, so berechtigen uns diese zu einer angemessenen Preisangleichung.
3. Schreib–, Rechen–, Informations– oder Kalkulationsfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen können bei Bekannt werden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in Katalog, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behalten wir uns das Recht vor, Richtigstellungen vorzunehmen.
4. Für den Fall des Geschäftsabschlusses in einer Fremdwährung erfolgt die Umrechnung – nach unserer Wahl – unter Zugrundelegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung oder zum Datum der Lieferung von der Österreichischen Nationalbank verlautbaren Devisen – Geldkurses, wobei der Käufer das Kursrisiko zu tragen hat.
5. Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Käufer verpflichtet, die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten.

G

ZAHLUNG Bitte beachten

1. Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich für die auf den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten. Bei Erstauftrag, nach einem Zahlungsverzug oder nach unserem Ermessen ist per Vorauskasse oder bei Übernahme (Nachnahme) zu zahlen.  Sofern wir dem Käufer in der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Es sind ausschließlich die auf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Zahlungskondition bindend.
2. Bitte lesen Sie HIER (www.pausch.at/htm/buy/zahlen.htm), wie Sie Zahlungen vom Ausland aus spesengünstig durchführen können. Ansonsten fallen dem Käufer die tatsächlichen Zahlungskosten zur Last.
3. Wechsel– oder Scheck– Wechselzahlungen werden von uns nicht angenommen. Schecks oder ähnliche unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen und haben erst nach endgültiger (nicht vorbehaltlicher) Gutschrift auf unserem Bankkonto schuldbefreiende Wirkung.
4. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder Stundung sofort fällig, wenn uns Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden, die nach unserer Auffassung geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir können in diesem Fall alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Wir können in diesem Fall auch die sofortige Vorauszahlungen und angemessene Sicherheitsleistungen für, etwa noch von uns ausstehenden Lieferungen und Leistungen verlangen. Weiters sind wir in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von uns gegen Gegenforderungen aufzurechnen.
5. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne das es einer vorherigen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite, sowie die üblichen Spesen für jeden angefangenen Monat, zu berechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche uns durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen. Der Kunde gibt uns außerdem das Recht, Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten.
6. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns auf die noch offen stehenden Forderungen eingeräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt.

H

EIGENTUMSVORBEHALT Bitte beachten

1. Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zu Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten, einschließlich Nebenforderungen, und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Sämtliche Abschlüsse gelten daher hierfür als ein Abschluss.
2. Wir sind Eigentümer der Vorbehaltsware, der Käufer ist Verwahrer. Der Käufer ist als Verwahrer insbesondere verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen und dabei darauf zu achten, dass keine Gefährdung von Sachen oder Personen möglich ist. Die eventuellen Risiken sind durch Versicherungen abzudecken. Der Käufer hat uns von Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu unterrichten.
3. Die Vorbehaltsware darf erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritter übereignet werden. Unsere Waren sind daher mit einem Hinweisschild, dass diese Waren Eigentum der Firma Pausch GmbH in AT–2371Hinterbrühl sind, zu lagern. Händlerkunden dürfen jedoch die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir die Wiederveräußerungsbefugnis widerrufen.
4. Sollten unsere Waren gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, binnen 48 Stunden durch Telefax oder eingeschriebenem Brief unter genauer Angabe aller Daten, uns zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall vom Kaufvertrag zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen.
5. Sollten wir wegen Unterlassung der frist– und formgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen.
6. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, ist er verpflichtet uns unverzüglich eine Aufstellung der noch vorhandenen, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, auch wenn sie verarbeitet ist, zu übersenden.
7. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er bezüglich seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät oder Umstände eintreten, die uns nach Ziffer G.4. zu einer sofortigen Fälligstellung der Forderungen berechtigen. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Vorbehaltsware an uns auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Bestellers und zur Wegnahme der Vorbehaltsware zu Sicherungszwecken, ohne dass hiermit sogleich ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Wir sind bevollmächtigt, Werte des Bestellers, die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und zu verwerten.
8. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das (Mit–) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit–) Eigentum für uns unentgeltlich. Ware, an der uns ein (Mit–) Eigentum zusteht, wird ebenfalls Vorbehaltsware genannt.

I

AUSFUHR Bitte beachten

1. Die gelieferten Waren können österreichischen und / oder ausländischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen unterliegen. Bei Wiederausfuhr hat der Käufer eine nötige Ausfuhrgenehmigung bzw. Reexportlizenz zu beantragen. Der Käufer ist für die Einhaltung dieser Ausfuhrkontrollbestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

J

SCHUTZRECHTE Bitte beachten

1. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Schaltpläne, Software, Technische Unterlagen u.ä. verbleiben in unserem Eigentum, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind, und es sich noch um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt.
2. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung, dürfen Daten oder Dokumente wozu auch Beschreibungen, Betriebsanleitungen oder Emails u. ä. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht Teile davon. Die Benutzung ist intern nur innerhalb der vertraglichen Grenzen gestattet. Urheberrechte verbleiben bei uns.
3. Der Verwendung der vom Käufer beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Software o.ä. an uns, dürfen keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Von einer Haftung hat uns der Käufer freizustellen. Wir brauchen das Bestehen von Schutzrechten Dritter nicht selbst zu überprüfen.
4. Es gelten die Allgemeinen Softwarebedingungen der Elektroindustrie Österreichs.

K

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist A–2371 Hinterbrühl.
2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel– und Scheckprozesse ist je nach sachlicher Zuständigkeit der Gerichtsstand Mödling oder Wien vereinbart. Es wird österreichisches Recht angewendet.

L

WIRKSAMKEIT DIESES VERTRAGES

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den aufrechten Bestand des übrigen Vertrages nicht.
2. Die Parteien sind verpflichtet, etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

M

KONSUMENTEN Bitte beachten

1. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die obigen Bedingungen unter Anwendungen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Verbraucher können bei Geschäften im Fernabsatz bis zu vierzehn Werktage nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten wobei wir uns das Recht vorbehalten, insbesondere bei Sonderanfertigungen (Build to Order–Geräte) einen Betrag von 20% des Nettokaufpreises für die Weiterverwertung solcher Geräte einzubehalten. Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend rücküberwiesen. Wir behalten uns das Recht auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang inkl. Verpackung retourniert werden. Alle Rücksendungen an uns müssen frei von Nebenkosten erfolgen, wobei der Versender das Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden, die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haften wir nicht. Bitte beachten Sie die Details.
   
3.   Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass ein zur Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht wird. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewährleistung betreffende Angaben unrichtig waren, so behalten wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen.

N

DATENSCHUTZ & HOMEPAGE–NUTZUNG

1. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen– oder Personendaten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.
2. Es gelten die Bedingungen für die Nutzung der Website und infoCD der PAUSCH GmbH, die Sie bei www.pausch.at/htm/inf/htm/copyr.htm finden. Ohne Anerkennung dieser Bedingungen sind Sie nicht berechtigt die Websites oder infoCD der PAUSCH GmbH zu nutzen.

 

 
Impressum
Datenschutz PAUSCH GmbH
Autor Ing. A. PAUSCH
Austria
AT-2441 Mitterndorf
Moosgasse 10
TEL: +43/ 2234/ 73866-0
FAX: +43/ 2234/ 73866-8
GSM: +43/676/ 615 2928