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ThemenübersichtAGB–Hauptpunkte |
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ALLGEMEINES Bitte beachten |
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1. |
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Alle Angebote,
Verkäufe und Einkäufe der PAUSCH GmbH (im folgendem "wir"
oder "Pausch"), erfolgen auf Grund folgender Bedingungen,
die durch Auftragserteilung, spätestens nach widerspruchsloser Annahme unserer
Auftragsbestätigung bzw. mit Entgegennahme der Ware oder Leistung vom Besteller bzw.
Käufer bzw. Lieferanten als anerkannt gelten. |
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2. |
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Änderungen,
Ergänzungen oder mündliche Vereinbarungen, welche von diesen Bedingungen abweichen,
bedürfen auf jeden Fall unserer schriftlichen Bestätigung und gelten stets nur für den
betreffenden Geschäftsfall (Einzelfall). Dies gilt insbesondere für Einkaufs– oder
Auftragsbedingungen des Käufers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen
bzw. den Umfang der Verkaufspflichten in irgendeiner Weise erweitern, ändern oder
einzelne Bestimmungen ausschließen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen
Aufträge des Käufers bzw. von Pausch, auch wenn wir nicht in jedem Fall auf sie Bezug nehmen. |
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LIEFERFRIST Bitte beachten |
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1. |
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Für den Umfang der
Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt
erst mit der schriftlichen Anerkennung (Auftragsbestätigung oder Faktura) durch uns
zustande. |
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2. |
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Die Lieferfrist
beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der
Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie
schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich
bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarungen sind unsere Lieferfristen freibleibend. |
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3. |
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Die Lieferfrist
gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Hierzu gehören: Höhere Gewalt,
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen, Arbeitsausstände und Aussperrungen,
auch bei unseren Unterlieferanten; ferner Verzögerungen in der Anlieferung von Roh– und
Hilfsmaterialien usw.. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer
Wahl die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den
Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren. |
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4. |
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Bei Überschreitung
der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht vom Vertrag
zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch,
dass der Käufer uns
mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von
einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so
entfällt das Rücktrittsrecht. |
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5. |
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Gerät der Käufer
in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen
und nach fruchtlosem Ablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne
dass dem
Käufer die Zug– um Zug– Einrede offen stünde, oder vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen
uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens oder er oder seine Gläubiger einen Konkursantrag stellen. |
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6. |
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Wird von uns
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt, ohne
dass es eines
weiteren Nachweises bedarf, 10% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu
machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. |
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LIEFERUNG Bitte beachten |
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1. |
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Die Lieferung
erfolgt nur aufgrund dieser Allgemeinen Liefer– und Geschäftsbedingungen, die der Käufer
hiermit als für sich bindend anerkennt. Art der Versendung und
Transportmittel können von uns frei gewählt werden. Der Kunde ist
verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige
Teilrechnungen zu akzeptieren. |
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2. |
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Die Ware reist auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung von Lieferungen erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Rechnung. Transportschäden und Fehlmengen
hat uns der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am Werktag nach
Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen schriftlich
zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter
Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg
der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit
Vorbehalt übernommen" ist nicht ausreichend! |
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3. |
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Die auf der
Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für beide Teile als verbindlich zu betrachten.
Wir behalten uns Mehr– oder Minderlieferungen bis 10% vor. |
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4. |
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Der Käufer ist
verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin anzunehmen. Bei unberechtigter
Rücksendung mangelfreier Ware hat der Käufer sämtliche Versandspesen, angemessene
Lagerkosten, und zusätzliche Verpackungskosten zu tragen. Die Rücksendung befreit den
Käufer nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung. Sollte die Rechnung
infolge Retournierung der Ware nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, bankmäßige
Zinsen bis zum Tag der endgültigen Zahlung in Rechnung zu stellen. |
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5. |
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Abrufaufträge oder
Rahmenaufträge sind, wenn nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart ist, innerhalb
eines Jahres nach Ausstellung der Auftragsbestätigung zu erfüllen. Wir verständigen den
Käufer vom Ablauftermin schriftlich per Telefax, Brief oder Email. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware
lagert ab dem Ablauftermin auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns und wir sind
berechtigt, Lagerkosten und bankmäßige Zinsen für den Fakturenwert der nicht
abgerufenen Ware zu verrechnen. Nach Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt, die
Ware anderwärtig zu verwerten und dem Käufer die bis zur anderweitigen Verwertung
entstandenen Zinsen, Kosten und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös in Rechnung
zu stellen. |
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GEWÄHRLEISTUNG Bitte beachten |
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1. |
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Wir gewährleisten ab Übergabe sechs Monate
lang, dass die gelieferten
Geräte bzw. Software bei Einhaltung allfälliger Bedienungs– und
Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels–
und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften
aufweisen. Diese Frist wird durch Verbesserungen,
Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert
noch unterbrochen. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ab Übergabe
ist in jedem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen,
auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Die für Kaufleute
geltenden Untersuchungs– und Rügepflichten der §377 und 387 HGB
bleiben unberührt. |
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2. |
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Diese Gewährleistung deckt ausdrücklich keine Produktfehler ab, die durch
Zufall, Missbrauch, falschen Gebrauch, Änderungen (durch andere
Personen als den Pausch Mitarbeitern oder von
Pausch autorisierten Reparaturfachleuten), Feuchtigkeit, die
Rostbildung fördernde Umgebung, Lieferung, Transport, Überspannung
oder ungewöhnliche Betriebs– oder Arbeitsbedingungen entstehen.
Diese Garantie deckt nicht die durch Verwendung des Produktes
resultierende Abnutzung ab. |
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3. |
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Soweit dies die anwendbaren Gesetze zulassen, übernehmen
wir keinerlei weitere Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
stillschweigend, einschließlich der Gewährleistung der Qualität,
Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, bezüglich
der Verwendung unseres Produktes. |
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4. |
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Die von uns
gemachten technischen Änderungen sind als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns
jederzeit Abänderungen oder konstruktive Verbesserungen vor. |
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5. |
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Kaufleute sind
verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und
Mängel bei sonstigem Ausschluß spätestens am achten Tag nach der
Übernahme der Ware schriftlich geltend zu machen.
Diese Frist gilt jedoch nicht für
Transportschäden und Fehlmengen. Für
versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur
Einbehaltung offener Rechnungsbeträge. Ist die Mängelrüge
berechtigt, so steht es uns frei, die Gewährleistungsansprüche des
Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung,
Austausch oder Rücknahme mit Refundierung des Kaufpreises
nachzukommen. Wir können den Ort für Verbesserungsarbeiten frei
wählen. Zur Durchführung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der
Kunde Waren auf Wunsch von uns frei zurückzustellen. Die
Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig,
wenn wir zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist
die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Sind seitens des Käufers irgendwelche Veränderungen an
den Waren vorgenommen worden, so erlischt für uns jede Ersatzpflicht. |
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6. |
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Bemängelte Stücke sind nach unserer Wahl fracht– und portofrei
einzusenden oder zur Besichtigung durch uns zur Verfügung zu halten.
Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird nach unserer
Wahl kostenlos Nachgebessert bzw. Ersatz gegen
Rückgabe der fehlerhaften Stücke geliefert. Wir
senden die nachgebesserten bzw. ersetzten Stücke wenn nicht anders
vereinbart per Post – unfrei zurück. Ansprüche auf Wandlung
oder Minderung oder auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Andere und weitergehende
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, sämtliche Schadenersatz–
und Irrtumsanfechtungsansprüche sowie jegliche Haftung für
Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. |
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7. |
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Die Mängelhaftung
bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, Schäden infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, Nichtbeachtung der
Betriebsanleitung oder übermäßiger Beanspruchung sowie chemische oder
elektrische Einflüsse, die ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unserer
Lieferanten entstehen. |
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8. |
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Wird vor der Ausführung von
Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für
die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Stellt sich
heraus, dass eine Mängelrüge unberechtigt erfolgte bzw. ein zur
Reparatur geschicktes Produkt fehlerfrei war, sind die uns
entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte können
wir gegen Vorauskasse oder Barzahlung bzw. Nachnahme ausfolgen.
Generell besteht kein Anspruch auf
Gewährleistung durch uns, für Produkte,
von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden,
Geräte mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische
Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung und dgl.
verursachte Schäden. |
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HAFTUNG Bitte beachten |
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1. |
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Wir haften nicht für Schäden, die wir oder unser Erfüllungsgehilfe
leicht fahrlässig verursacht haben. |
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2. |
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Unsere Produkte dürfen nicht so eingesetzt werden, dass dieser zu Schäden oder
Gefahren führen können, auch nicht bei einer
Fehlfunktion. Der Einbau unserer Produkte und ihre Nutzung in
Sicherheitsanwendungen liegen in der Verantwortung des Kunden. |
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3. |
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Die einzige Haftung von
uns und das ausschließliches Rechtsmittel des Käufers sind nach
alleinigem Ermessen von uns die Reparatur oder der Austausch (mit
dem gleichen oder einem ähnlichen Modell) derjenigen Hard– der
Software oder Begleitmaterial, welche der oben beschriebenen
Garantiebeschränkung nicht entsprechen und während der Laufzeit
zusammen mit einer Quittungskopie an uns oder einen autorisierten
Distributor oder Händler von uns zurückgesendet werden. Wenn also
Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist an PAUSCH zurückgesendet
werden, ersetzt oder repariert PAUSCH die Teile kostenlos, die als
fehlerhaft angesehen werden. Das Vorangegangene gilt als einzige
Entschädigung des Käufers und ersetzt alle anderen ausdrücklichen
oder stillschweigenden Garantien einschließlich Qualitäts– und
Sachmängelhaftung. |
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4. |
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Wir sind in keinem Falle haftbar für
irgendwelche indirekten–, zufälligen–, speziellen– oder Folgeschäden
oder für entgangenen Gewinn, verlorenes Guthaben, Verlust von Daten,
die aus der Verwendung unseres Produktes
entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, auch dann nicht, wenn
wir über die Möglichkeit solcher Schäden
informiert wurden. Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete
Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten
Gegenständen von Unternehmen ist ausnahmslos ausgeschlossen (§ 2 PHG),
ebenso im Falle von Mängelfolgeschäden. Kaufleute verpflichten sich,
den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß
dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser
Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche
Überbindung aus, verpflichtet sich der Kunde, uns schad– und klaglos
zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer
Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im
Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er, uns
gegenüber ausdrücklich, auf jegliche Regressforderungen. |
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5. |
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Weitergehende
Ansprüche des Käufers als in diesen Verkaufs–, Liefer– und Zahlungsbedingungen
vorgesehen sind ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluss gilt auch für Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. |
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6. |
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Im Falle von Datenverlusten haften wir nicht.
Der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal
täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – eine Haftung ausgeschlossen. |
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7. |
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Alle von uns
bereitgestellten Informationen wie z.B. in Betriebsanleitungen
halten wir für exakt und zuverlässig. Wir übernehmen jedoch keine
Haftung für deren Anwendung. Obwohl PAUSCH persönliche und
schriftliche Anwendungshilfe so wie Informationen über
www.pausch.at bietet, ist es die
Entscheidung des Kunden, ob sich ein Produkt für die entsprechende
Anwendung eignet. Alle von uns angegebenen Produktdaten stellen
keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Technische
Änderungen sind uns vorbehalten. |
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PREISE Bitte beachten |
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1. |
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Die Preise gelten
ab Werk A–2441 Mitterndorf, mit Verpackung, in
Euro (EUR), soweit nichts
anderes vereinbart ist exklusive
Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer tritt hinzu
(aktuell 20% in Österreich) sofern Ihre Adresse in Österreich liegt
oder Sie uns nicht eine gültige Umsatzsteuer–Identifikationsnummer
(=UID) zum Zeitpunkt Ihres Auftrages mitteilen. Die UID–Nummer
bekommen Firmen kostenlos von Ihrem Finanzamt innerhalb der
Europäischen Union. |
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2. |
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Die Preise basieren
auf der Kostenlage und den Devisenkursen zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung;
sollten bis zum Liefertag Kosten – Änderungen und/oder Devisenkursänderungen eintreten, so
berechtigen uns diese zu einer angemessenen Preisangleichung. |
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3. |
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Schreib–, Rechen–,
Informations– oder Kalkulationsfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder
Rechnungen können bei Bekannt werden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in
Katalog, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behalten wir
uns das Recht vor, Richtigstellungen vorzunehmen. |
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4. |
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Für den Fall des
Geschäftsabschlusses in einer Fremdwährung erfolgt die Umrechnung – nach unserer
Wahl – unter Zugrundelegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung oder zum Datum
der Lieferung von der Österreichischen Nationalbank verlautbaren Devisen –
Geldkurses, wobei der Käufer das Kursrisiko zu tragen hat. |
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5. |
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Kann die
vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann
ist der Käufer verpflichtet, die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten. |
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ZAHLUNG Bitte beachten |
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1. |
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Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde,
ausschließlich für die auf den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten.
Bei Erstauftrag, nach einem Zahlungsverzug oder nach unserem
Ermessen ist per Vorauskasse oder bei Übernahme (Nachnahme) zu
zahlen. Sofern wir dem Käufer in der Auftragsbestätigung oder Rechnung
nichts anderes bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 30
Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Es sind ausschließlich die auf unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Zahlungskondition
bindend. |
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2. |
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Bitte lesen Sie HIER (www.pausch.at/htm/buy/zahlen.htm), wie
Sie Zahlungen vom Ausland aus spesengünstig durchführen können.
Ansonsten fallen
dem Käufer die tatsächlichen Zahlungskosten zur
Last. |
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3. |
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Wechsel– oder
Scheck– Wechselzahlungen werden von uns nicht angenommen. Schecks oder ähnliche unbare
Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen und haben erst nach endgültiger
(nicht vorbehaltlicher) Gutschrift auf unserem Bankkonto schuldbefreiende Wirkung. |
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4. |
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Alle unsere
Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist oder Stundung sofort
fällig, wenn uns Umstände (z.B. Wechselprotest, Zahlungsrückstände) bekannt werden,
die nach unserer Auffassung geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
Wir können in diesem Fall alle
offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer
Fälligkeit, sofort fällig stellen und von noch nicht oder nur
teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit
sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Wir können in diesem Fall auch die sofortige Vorauszahlungen und angemessene
Sicherheitsleistungen für, etwa noch von uns ausstehenden Lieferungen und Leistungen
verlangen. Weiters sind wir in
diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig
bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte
des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne
gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von
mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Forderungen von uns gegen Gegenforderungen aufzurechnen. |
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5. |
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Bei Überschreitung
der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne das es einer vorherigen Mahnung bedarf, die
Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
banküblicher Kontokorrentkredite, sowie
die üblichen Spesen für jeden angefangenen Monat, zu berechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist
der Kunde verpflichtet, sämtliche uns durch Inkassobüros oder
Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren. Zahlungsverzug berechtigt
uns zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen.
Der Kunde gibt uns außerdem das
Recht, Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten. |
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6. |
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Stellt der Käufer
seine Zahlung ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so
gelten alle von uns auf die noch offen stehenden Forderungen eingeräumten Rabatte,
Bonifikationen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt. |
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EIGENTUMSVORBEHALT Bitte beachten |
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1. |
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Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren
bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zu
Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der
Durchsetzung verbundenen Kosten,
einschließlich Nebenforderungen, und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos.
Sämtliche Abschlüsse gelten daher hierfür als ein Abschluss. |
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2. |
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Wir sind
Eigentümer der Vorbehaltsware, der Käufer ist Verwahrer. Der Käufer ist als Verwahrer
insbesondere verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen und dabei
darauf zu achten, dass keine Gefährdung von Sachen oder Personen möglich ist. Die
eventuellen Risiken sind durch Versicherungen abzudecken. Der Käufer hat uns von
Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu unterrichten. |
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3. |
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Die Vorbehaltsware
darf erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur
Sicherheit Dritter übereignet werden. Unsere Waren sind daher mit einem Hinweisschild,
dass diese Waren Eigentum der Firma Pausch GmbH in AT–2371Hinterbrühl sind, zu lagern.
Händlerkunden dürfen jedoch die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußern. Bei Zahlungsverzug des Käufers können wir die
Wiederveräußerungsbefugnis widerrufen. |
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4. |
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Sollten unsere
Waren gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche
Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, binnen 48
Stunden durch Telefax oder eingeschriebenem Brief unter genauer Angabe aller
Daten, uns zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall vom Kaufvertrag
zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. |
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5. |
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Sollten wir wegen
Unterlassung der frist– und formgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht
durchsetzen können, so sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer
vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. |
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6. |
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Wenn der Käufer
die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, ist er
verpflichtet uns unverzüglich eine Aufstellung der noch vorhandenen, unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, auch wenn sie verarbeitet ist, zu übersenden. |
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7. |
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Das Recht des
Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er bezüglich seiner
Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät oder Umstände eintreten, die uns nach
Ziffer G.4. zu einer sofortigen Fälligstellung der Forderungen berechtigen. Auf unser
Verlangen hat der Käufer die Vorbehaltsware an uns auf seine Kosten und Gefahr
zurückzugeben. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum
Betreten der Räume des Bestellers und zur Wegnahme der Vorbehaltsware zu
Sicherungszwecken, ohne dass hiermit sogleich ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Wir
sind bevollmächtigt, Werte des Bestellers, die unserer tatsächlichen Einwirkung
unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und zu verwerten. |
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8. |
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Erlischt unser
Miteigentum durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, dass das (Mit–) Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt das (Mit–) Eigentum für uns unentgeltlich. Ware, an der uns ein
(Mit–) Eigentum zusteht, wird ebenfalls Vorbehaltsware genannt. |
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AUSFUHR Bitte beachten |
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1. |
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Die gelieferten
Waren können österreichischen und / oder ausländischen Ausfuhrkontrollen und
Embargobestimmungen unterliegen. Bei Wiederausfuhr hat der Käufer eine nötige
Ausfuhrgenehmigung bzw. Reexportlizenz zu beantragen. Der Käufer ist für die Einhaltung
dieser Ausfuhrkontrollbestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich. |
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SCHUTZRECHTE Bitte beachten |
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1. |
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Kostenvoranschläge,
Zeichnungen, Schaltpläne, Software, Technische Unterlagen u.ä. verbleiben in unserem
Eigentum, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind, und es sich noch
um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. |
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2. |
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Ohne unsere
ausdrückliche Genehmigung, dürfen Daten oder Dokumente wozu auch Beschreibungen,
Betriebsanleitungen oder Emails u. ä. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst
Dritten zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht Teile davon. Die Benutzung ist intern nur
innerhalb der vertraglichen Grenzen gestattet. Urheberrechte verbleiben bei uns. |
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3. |
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Der Verwendung der
vom Käufer beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster, Software o.ä. an uns,
dürfen keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Von einer Haftung hat uns der Käufer
freizustellen. Wir brauchen das Bestehen von Schutzrechten Dritter nicht selbst zu
überprüfen. |
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4. |
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Es gelten die
Allgemeinen Softwarebedingungen der Elektroindustrie Österreichs. |
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ERFÜLLUNGSORT UND
GERICHTSSTAND |
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1. |
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Der Erfüllungsort
für alle Leistungen ist A–2371 Hinterbrühl. |
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2. |
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Für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel– und Scheckprozesse
ist je nach sachlicher Zuständigkeit der Gerichtsstand Mödling oder Wien vereinbart. Es wird
österreichisches Recht angewendet. |
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WIRKSAMKEIT DIESES VERTRAGES |
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1. |
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Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den aufrechten Bestand des übrigen
Vertrages nicht. |
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2. |
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Die Parteien sind
verpflichtet, etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. |
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KONSUMENTEN Bitte beachten |
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1. |
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Für Konsumenten im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die obigen Bedingungen unter Anwendungen der
gesetzlichen Bestimmungen. |
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2. |
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Verbraucher können bei Geschäften im Fernabsatz bis zu vierzehn
Werktage nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen vom Kauf
zurücktreten wobei wir uns das Recht vorbehalten, insbesondere bei
Sonderanfertigungen (Build to Order–Geräte) einen Betrag von 20% des
Nettokaufpreises für die Weiterverwertung solcher Geräte
einzubehalten. Bereits einbezahlte Beträge werden umgehend
rücküberwiesen. Wir behalten uns das Recht auf die Geltendmachung
von Ersatzansprüchen vor, wenn Waren Gebrauchsspuren oder
Beschädigungen aufweisen oder nicht mit dem kompletten Lieferumfang
inkl. Verpackung retourniert werden. Alle Rücksendungen an uns
müssen frei von Nebenkosten erfolgen, wobei der Versender das
Transportrisiko trägt. Die Ware muss sich in einwandfreiem und
komplettem Zustand (Verpackung, Zubehör etc.) befinden. Für Schäden,
die bei der Rücksendung durch schlechte Verpackung entstehen, haften
wir nicht. Bitte beachten Sie die Details. |
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3. |
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Gewährleistungsansprüche
stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die
Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass ein zur
Seriennummer passender Kaufnachweis (Rechnung) des Gerätes erbracht
wird. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere,
die Gewährleistung betreffende Angaben unrichtig waren, so behalten
wir uns vor, eine Bearbeitungspauschale zu verrechnen. |
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DATENSCHUTZ &
HOMEPAGE–NUTZUNG |
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